Betreuungen nach BtG
Wir übernehmen Verantwortung
Wenn man Dinge des täglichen Lebens nicht mehr alleine regeln kann, dann übernehmen wir Verantwortung im Rahmen einer gesetzlichen Betreuung. Sie oder Ihre Angehörigen können selbst bestimmen, wie der Umfang der gesetzlichen Betreuung gestaltet wird. Dieser Rahmen wird dann richterlich festgelegt.
Wir übernehmen die Verantwortung für die gesundheitliche Versorgung, für die Regelung von Behörden- und Vermögensangelegenheiten und dafür, dass die Rechte der Betroffenen gewahrt werden.
Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer unterstützen wir bei Wahrnehmung der für Freunde und Angehörige übernommenen Verpflichtungen.
Krankheit oder Alter dürfen nicht einhergehen mit dem Verlust der verbliebenen Selbstständigkeit, denn auch das bedeutet "Würde".