Geschäftsstelle

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Beschwerdestelle des SkF e.V. Köln

Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes ist es, Benachteiligungen aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern bzw. zu beseitigen (§ 1 AGG).

Nach § 13 Abs. 1 AGG haben alle Beschäftigten sowie Bewerber:innen das Recht, sich bei der Beschwerdestelle des Unternehmens zu melden, wenn sie sich im Zusammenhang mit ihrem Beschäftigungsverhältnis von der:m Arbeitgeber:in, von Vorgesetzten, anderen Beschäftigen oder Dritten wegen eines der oben genannten Gründe benachteiligt fühlen.

Hilde Stapper

Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

Beauftragte Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Hilde Stapper
Mauritiussteinweg 77-79
50676 Köln
SKF Britta Schopps

Sozialdienst katholischer Frauen e.V.

Beauftragte Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Britta Schopps
Mauritiussteinweg 77-79
50676 Köln